Der Erholungspark Wilhelmsruh

Hier können Sie am Wochenende oder im Urlaub entspannen oder einen zweiten Wohnsitz begründen. Der Erholungspark Wilhelmsruh bietet Ihnen die Möglichkeit, sich Ihren ganz persönlichen Ruheraum zu schaffen; für die Freizeit, Urlaub oder den Lebensabend – und dies mitten im Naturschutzgebiet Arnsberger Wald und weniger als 5 km vom Möhnesee entfernt. Die Wälder laden zu ausgedehnten Spaziergängen oder Wanderungen und der Stausee zu vielfältigen Freizeitaktivitäten auf dem und rund um das Wasser ein.

Unser Modell:

Sie mieten von uns Ihren persönlichen Teil (eine Parzelle) des Erholungsparks, auf dem Sie ein Wochenend-/ Ferienhaus nach Ihrem Geschmack errichten und einrichten können. Falls Ihnen eines der Häuser zusagt, das die derzeitigen Eigentümer veräußern möchten, können Sie natürlich auch ein bereits bestehendes Haus erwerben. Als Mieter sind Sie selbstverständlich berechtigt die allen Nutzern der Anlage zur Verfügung stehenden Gemeinschaftseinrichtungen nutzen.

Alle bebauten Parzellen sind an das vorhandene Versorgungsnetz für Strom, Frischwasser und Entwässerung angeschlossen. Die Erschließung unbebauter Parzellen, falls nötig, wird mit einer Erschließungsgebühr berechnet. In der Wahl Ihres Stromversorgers sind Sie völlig frei – die Versorgung mit Frischwasser und die Entsorgung von Abwasser erfolgt durch unsere Tochtergesellschaft die Wasserwirtschaft Wilhelmsruh GmbH. Das Abwasser reinigen wir in einer eigenen Kläranlage, bevor wir es an die Natur zurückgeben.

Wenn Sie Ihr Haus mit einer Gasheizung versehen möchten, besteht die Möglichkeit, Ihre Parzelle an einen der auf der Anlage vorhandenen Flüssiggasbehälter anzuschließen – im Bedarfsfall stellt unser Partner, die Firma Primagas, auch einen zusätzlichen Gastank für Ihre persönliche Versorgung auf. Wir vermitteln Ihnen gerne einen persönlichen Kontakt.

Regeln und Beschränkungen:

Grundsätzlich können Sie Ihr Haus im Erholungspark während des gesamten Jahres und so häufig nutzen, wie Sie es wollen – allerdings ist es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht gestattet, unter der Adresse der Anlage einen ersten Wohnsitz zu begründen.

Eine Vermietung der Wochenendhäuser an Urlauber ist leider aus baurechtlichen Gründen nicht möglich und findet daher nicht statt. Wollen Sie einen Urlaub auf Wilhelmsruh verbringen, informieren Sie sich bitte hier über unser Angebot.

Da sich unsere Anlage als sog. Wochenendhausgebiet inmitten eines Naturschutzgebietes befindet, unterliegt die Errichtung von Häusern in Bezug auf Größe und Gestaltung gewissen Beschränkungen gemäß der aktuellen Campingplatzverordnung.

Von diesen Beschränkungen abgesehen sind Sie in der Gestaltung Ihres Hauses völlig frei. Sie benötigen für die Errichtung eines solchen Hauses keine Baugenehmigung. Ihr Haus muss nach Fertigstellung auch nicht behördlich abgenommen werden. Sie können sich also Ihr Wohlfühlhaus nach eigenen Vorstellungen errichten.

Das Zusammenleben der Bewohner unserer Anlage regelt die Platzordnung des Erholungspark Wilhelmsruh, die Sie auf dieser Seite einsehen und/oder downloaden können.

Die Kosten:

Die Kosten des Hauses, das in jedem Falle in Ihrem Eigentum verbleibt, sind natürlich von Ihren persönlichen Ansprüchen und Ihrem Geschmack in Bezug auf die Gestaltung abhängig.

Wenn Sie ihre persönlichen Kosten für Ihr Freizeitdomizil kalkulieren wollen können Sie gern die Verwaltung per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung der Parzelle als Zweitwohnsitz an die Gemeinde Möhnesee eine Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten ist. Die Höhe dieser Steuer ist abhängig von der Größe und dem Alter Ihres Hauses. Die sich für Sie ergebende Höhe der Zweitwohnsitzsteuer können Sie bei der Gemeinde Möhnesee erfragen.

Wir hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihren Kontakt.
Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Ihr Team vom Erholungspark Wilhelmsruh