Platzordnung des Erholungsparks Wilhelmsruh

Platzordnung

Dieser Erholungspark liegt im Naturschutzgebiet „Arnsberger Wald“. Es wird daher von allen Nutzern und Besuchern erwartet, dass sie durch Ihr Verhalten weder den Natur- und Ruhegenuss ihrer Nachbarn und der übrigen im Wald Erholung suchenden Menschen beeinträchtigen noch die Natur schädigen.

Im Naturschutzgebiet „Arnsberger Wald“ wollen die Menschen Erholung, Ruhe und Entspannung finden. Unser Platz soll primär Erholungszwecken dienen.

Der am Erholungspark vorbeifließende Bach – die Heve – einschließlich der Zuflüsse und der Grundwasserstrom fließen über das Vorstaubecken, dem Hevebecken, in den MöhneStausee. Der Möhnesee dient der Versorgung der Bevölkerung und der Industrie mit Wasser. Im Erholungspark dürfen daher keine Abwässer verschüttet, das Gelände nicht verunreinigt werden, es dürfen keine Abfälle abgelegt oder vergraben werden, weil dadurch der Grundwasserstrom verschmutzt werden könnte.

Die nähere und weitere Umgebung des Platzes bildet ein besonderes Wildeinstandsgebiet, wie es in dieser Form und Fülle kaum noch irgendwo angetroffen wird. Tier- und Pflanzenwelt werden dem Schutze des Menschen ganz besonders anempfohlen.

1. Ruhezeiten

Die Platzruhe dauert von

13:00 bis 15:00 Uhr sowie von
22:00 bis 07:00 Uhr

  • Während dieser Zeit darf der Erholungspark nur in Ausnahmefällen befahren werden.
  • Radio, Fernseher und ähnliche Geräte sind generell auf Zimmerlautstärke zu stellen. Es wird im Interesse aller Platzbewohner gebeten, während der genannten Zeit auch laute Unterhaltung zu vermeiden.
  • Während der übrigen Zeiten ist ruhestörender Lärm ebenfalls zu vermeiden bzw. auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu reduzieren.
  • Arbeiten, die mit Lärmbelästigung verbunden sind, dürfen zu folgenden Zeiten durchgeführt werden:

Montag bis Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr sowie von
15:00 bis 19:00 Uhr und
Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr

  • Darüber hinaus ist es der Gesellschaft gestattet während der Schulferien in NRW das Arbeiten für einen vorzeitig anzukündigenden Zeitraum auszuschließen.

2. Fahrzeuge

  • Pro Parzelle sind max. 2 Pkw erlaubt.
  • Auf dem gesamten Gelände des Erholungsparks gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung
  • Das Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen mit max. 10 km/h gestattet.
  • Unnötiges Befahren des Geländes ist untersagt.
  • Fahranfängerübungen sind nicht gestattet.
  • Die Straßen und Wege sind aus Sicherheitsgründen stets frei zu halten.
  • Das Parken von Fahrzeugen auf allen öffentlichen Wegen ist nicht gestattet.
    • Das Waschen von Fahrzeugen ist innerhalb des Erholungsparks und auf den Parzellen strengstens verboten.

Verstöße werden zur Anzeige gebracht.

  • Das Aufstellen von Wohnmobilen ist nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft gestattet.

3. Verhalten im Erholungspark

  • Jeder Nutzer und deren Besucher hat sich stets so zu verhalten, dass kein anderer Nutzer beeinträchtigt, gestört oder gar belästigt wird. Es ist nicht gestattet, ungebührlichen Lärm zu verursachen, insbesondere sind die Ruhezeiten einzuhalten.
  • Grillfeuer ist nur bis 22:00 Uhr erlaubt.
  • Offene Feuerstellen sind wegen der Brandgefahr nicht gestattet.

4. Haustiere

  • Haustiere sind grundsätzlich erlaubt.
  • Verboten sind jedoch Kampfhunde jeglicher Rasse.
  • Hunde sind innerhalb des Ferienparks generell an der Leine zu führen.
  • Bei wiederholten Verstößen und zweimaliger schriftlicher Abmahnung kann ein Hundehalteverbot ausgesprochen werden.
  • Streunende Katzen werden lebend gefangen und dem Tierasyl zugeführt.
  • Für Bedürfniszwecke sind die Tiere außerhalb des Erholungsparks auszuführen.
  • Verunreinigungen (z.B. Tierkot) sind sofort vom Tierbesitzer zu entfernen.

5. Müllentsorgung

  • Innerhalb des Erholungsparks stehen mehrere Müllcontainer zur Verfügung.
  • In diesen Containern darf nur Hausmüll, der auf Wilhelmsruh angefallen ist, entsorgt werden, d.h. mitgebrachter Müll darf nicht in den Containern des Erholungsparks entsorgt werden.
  • Es ist verboten in den Hausmüllcontainern Grünabfall, Papier, Styropor, Metall, Plastik etc. zu entsorgen
  • Für die Entsorgung von Papier und Pappe, Flaschen und Glas stehen separate Container zur Verfügung.
  • Grünabfälle dürfen nicht im Wald entsorgt werden.
  • Der Grünabfall, wie Rasenschnitt und Pflanzen, sind in den hierfür vorgesehenen Container, der sich vor der Kläranlage befindet, zu entsorgen.

6. Kündigung

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Platzordnung und erfolgter zweimaliger Abmahnung kann die Gesellschaft die Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen.

7. Wasserentnahme

Aufgrund des unregelmäßigen und teilweise sehr geringen Durchsatzes von Trinkwasser im Leitungsnetz bitten wir alle Bewohner, die längere Zeit nicht im Erholungspark waren, die Wasserhähne ihren Häusern einige Minuten laufen zu lassen.

8. Allgemeine Haftung

Die Haftung der Gesellschaft des Erholungsparks Wilhelmsruh erstreckt sich nicht auf Schäden durch Feuer, Sturm, Wasser, Hagel oder sonstige höhere Gewalteinwirkung, sowie nicht auf Unfälle und Schäden innerhalb des Erholungsparks und des Betriebsgeländes, welche von ihr nicht zu vertreten sind.
Das Betreten des Erholungsparks erfolgt stets auf eigene Gefahr.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
Für Schäden im Bereich seiner Parzelle haftet der Mieter/Nutzer verursachungsunabhängig, es sei denn, er weist nach, dass ein Dritter den Schaden verursacht hat.

9. Änderungsvorbehalt

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Platzordnung aus gegebenen Anlass oder anderen wichtigen Gründen zu ändern.

 

Hier können Sie sich die Platzordnung als PDF-Dokument downloaden.

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